Wichtige Termine von Schülerinnen oder Schülern sollen grundsätzlich nicht in die Unterrichtszeit gelegt werden.

 

Lässt sich dies nicht vermeiden, müssen Sie ihr Kind vorab vom Unterricht befreien lassen.

 

Den Antrag auf Freistellung vom Unterricht mit Begründung reichen Sie bitte mindestens eine Woche vor dem Termin bei der Schulleitung schriftlich ein. Die Unterrichtsfreistellung für Ihr Kind gilt erst, wenn Sie ein entsprechendes Bestätigungsschreiben erhalten haben.

 

Sollte die Unterrichtsfreistellung Ihres Kindes nicht genehmigt sein, Ihr Kind aber dennoch nicht zum Unterricht erscheinen, gilt die verpasste Unterrichtszeit als Fehlzeit und wird im Zeugnis als unentschuldigt vermerkt.