Information zum Krankmeldeverfahren an unserer Schule
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
laut Niedersächsischem Schulgesetz unterliegen Schüler/innen der Schulpflicht. Diese wird durch Krankheit unterbrochen. Des Weiteren hat die Schule eine Aufsichtsplicht, der sie nachkommen muss, d. h. wir müssen wissen, wenn jemand fehlt.
Aus diesem Grund ist es notwendig, dass Schüler/innen immer am ersten Krankheitstag noch vor dem Unterricht telefonisch im Sekretariat unter 05852-978010, gerne auch direkt über die Homepage (bis nach unten scrollen) oder per E-Mail unter hs.bleckede@sz-bleckede.de krank gemeldet werden. Nach Genesung muss immer eine schriftliche Entschuldigung über den gesamten Zeitraum der Fehlzeit nachgereicht werden.
Ab dem dritten Krankheitstag muss eine ärztliche Bescheinigung in der Schule vorliegen.
Fehlen Schüler/innen unentschuldigt, werden schriftliche Arbeiten und Tests die in dieser Zeit geschrieben werden, mit „ungenügend“ benotet. Das Gleiche gilt für mündliche Leistungen, die logischerweise in den Stunden nicht erbracht wurden. Entschuldigte und unentschuldigte Fehltage werden im Zeugnis vermerkt sein.
In besonderen Fällen, z. B. bei Terminen von Klassenarbeiten oder auffällig vielen Fehlzeiten, auch wenn diese entschuldigt sind, kann die Schule immer ein ärztliches Attest anfordern oder weitere unterstützende Schritte einleiten.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass Arztbesuche grundsätzlich außerhalb der Schulzeit stattfinden.
In dringenden Ausnahmefällen muss rechtzeitig (spätestens eine Woche) vor dem Arzttermin ein Antrag auf Befreiung vom Unterricht über die Schulleitung erfolgen.
Wir möchten Sie bitten, diese Informationen zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
B. Farley, Schulleiterin